Bettina von Haxthausen

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Bettina Freifrau von Haxthausen

Adrese, E-Mail, Telefonnummer, Wegweiser und BVG-Anbindung Prozesskosten- und Rechtsberatungshilfe



  

 

Kosten bei Rechtsanwalt und Gericht


Anwalts- und Gerichtskosten

Beratungskosten

Eine Erstberatung in meiner Kanz­lei dau­ert zwi­schen 1/2 und 1 1/2 Stun­den. Da­bei stel­le ich unter an­de­rem auch den Um­fang Ih­res Bera­tungs- oder ggf. Ver­tre­tungs­be­darfs fest. Das Ge­setz sieht für die an­walt­liche Erst­bera­tung eine Be­zah­lung vor. Der Kos­ten­rah­men für eine Bera­tung ist im Rechts­anwalts­ver­gütungs­ge­setz (RVG), § 34 und in § 612 Abs. 2 BGB fest­gelegt.

Bei Anmeldung zu einer Erst­bera­tung nen­ne ich Ih­nen den etwa­igen Be­trag, den die­se in Ih­rem Fall vor­aus­sicht­lich kos­ten wird. Die Kos­ten der Erst­bera­tung be­tra­gen zwi­schen 60.- €  und 190.- € + Mwst nach RVG. Die­se Ko­sten wer­den oft von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nom­men, so­fern eine sol­che Ver­sicher­ung exis­tiert. Die Nach­frage bei Ih­rer Rechts­schutz­ver­sicher­ung kann ich al­ler­ dings erst nach schrift­li­cher Er­tei­lung ei­nes Man­dats über­neh­men. Denn gegen­über der Ver­si­che­rung muss ich da­für eine schrift­liche Be­auf­tra­gung von Ih­nen (ei­nen An­walts­ver­trag) nach­wei­sen.


Wenn Sie per E-Mail ei­nen Ter­min zur Erst­be­ra­tung mit mir ver­ein­ba­ren und in Ih­rer An­fra­ge Ihr Rechts­pro­blem kurz schil­dern, wer­de ich Ih­nen vor­ab ei­ne gro­be Vor­ein­schät­zung der Erst­be­ra­tungs­kos­ten mit­tei­len. Falls wir ei­nen Ter­min in mei­ner Kanzl­ei ver­ein­ba­ren, brin­gen Sie bit­te die­sen Be­trag zur Erst­be­ra­tung be­reits mit. Sie kön­nen den Be­trag auch auf das Kon­to mei­ner Kanz­lei über­wei­sen, das ich Ih­nen im Rah­men der Kos­ten­vor­ein­schät­zung mit­tei­len wer­de. Das emp­fiehlt sich be­son­ders, wenn wir das Man­dat on­line ab­wickeln.

Nach der Erst­be­ra­tung wer­de ich Ih­nen ei­ne Schluss­rech­nung schrei­ben. So­fern die Ge­büh­ren auf­grund ei­nes hö­he­ren Auf­wands ent­spre­chend hö­her au­sfa­llen, als zu­vor ein­ge­schätzt, stel­le ich den Dif­fe­renz­be­trag in Rech­nung. Wenn am En­de der Be­ra­tung die Kos­ten nied­riger aus­fal­len, als vor­ab ein­ge­schätzt, über­wei­se ich Ih­nen den Dif­fe­renz­be­trag zu­rück.

Über eine Erstberatung hinaus gehen­de Leis­tun­gen rech­ne ich nach der Vor­schrift des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG) ge­son­dert ab.

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Abrechnung mit mir als Ihrer Anwältin

Vertretungskosten

Sie entscheiden nach der Erst­be­ra­tung, ob Sie ei­ne wei­tere Rechts­be­ra­tung bzw. Ver­tre­tung durch mich wün­schen. Wenn Sie mir das Mandat da­zu er­tei­len, fal­len Ver­tre­tungs­kos­ten an, die haupt­säch­lich von der Hö­he des sog. Streit­wer­tes (nach RVG) ab­hän­gen. Be­vor ich jedoch Ihr Mandat an­neh­me, muss mir in je­dem Fall Ih­re un­ter­schrie­be­ne Voll­macht in Pa­pier­form vor­lie­gen. Erst da­nach wer­de ich für Sie tä­tig. So­fern Sie mir nach dem Erst­ge­spräch schrift­lich das Man­dat für ei­ne recht­liche Ver­tre­tung er­tei­len, ver­rech­ne ich selbst­ver­ständ­lich Ih­re Zah­lung für die Erst­be­ra­tung. Ich rech­ne dann mei­ne säm­t­lichen An­walts­kos­ten nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz ab. In Ein­zel­fäl­len ist die Ver­ein­ba­rung ei­nes Pau­schal­ho­no­rars oder ei­nes Ho­no­rars nach Auf­wand (Stun­den­satz) mög­lich.



Anwalts- und Gerichtskosten

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Ich gebe Ihnen gern eine etwaige Vor­schau auf die ge­sam­ten Kos­ten (An­walts­kos­ten und gerichtliche Ver­fah­rens­kos­ten), die ggf. auf Sie zu­kom­men könn­ten. Die Kos­ten wer­den in der Re­gel von der Rechts­schutz­ver­siche­rung über­nom­men, so­fern die­se in der je­wei­li­gen Sa­che Kos­ten­deck­ung er­teilt. Nach de­ren Zu­sa­ge der Kos­ten­über­nah­me über­neh­me ich die Ab­rech­nung mit Ih­rer Rechts­schutz­ver­siche­rung.


Berechnen Sie vorab die Gesamtkosten
für das angestrebte Verfahren

mit diesem

 


Ihre Kosten bei Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Für Mandanten ohne hinreichen­des Ein­kom­men be­steht die Mög­lich­keit, Be­ra­tungs­hilfe beim Amts­ge­richt am Wohn­sitz zu be­an­tra­gen für die au­ßer­ge­richt­liche Bera­tung und /oder Tätig­keit des Rechts­an­walts. So­bald Sie mir eine Be­wil­li­gung der Bera­tungs­hil­fe nach­wei­sen, ent­ste­hen Ih­nen bei mir nur Kos­ten in Hö­he der Selbst­be­teili­gung von 15,00 €. Für ge­richt­liche Ver­fah­ren be­steht die Mög­lich­keit, Pro­zess­kos­ten­hil­fe (Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe) zu be­an­tra­gen.

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Rechtsanwaltskanzlei Bettina Freifrau von Haxthausen, Berlin-Charlottenburg