Bettina von Haxthausen

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Bettina Freifrau von Haxthausen

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Rechtsberatung und Mandat online

Beratung & Mandat ONLINE


Beratung ONLINE
als Hilfe zur Selbsthilfe

Eine Online-Beratung eig­net sich vor al­lem als Hil­fe zur Selbst­hil­fe, al­so z.B. im Fa­mi­lien­recht bei Zwe­ifeln, ob ein ein­ge­schla­ge­ner Weg in ei­ner selbst­ge­führ­ten Aus­ei­nan­der­set­zung rechtlich be­trach­tet der op­ti­ma­le Weg ist, oder z. B. im Miet­recht die Fra­ge nach der Hö­he eie­ner mög­li­chen Miet­min­de­rung.


Schritte zu einer Online-Beratung:

1. Stellen Sie bitte im Betreff Ihre Rechtsfrage!  
Stellen Sie mir bitte im Betreff einer E-Mail an
info@kanzlei-haxthausen.de oder in einem Brief kurz Ihre Rechtsfrage.

2.Formulieren Sie bitte den Sachverhalt Ihrer Rechtsfrage!  
... und schildern dann den Sach­ver­halt, der Ih­rer Fra­ge zu­grun­de liegt. 

Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Man­dat zu­stan­de.

3. Als Mandant nennen Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten!  
Nennen Sie bitte Ihre An­schrift und Tele­fon­num­mer und tei­len mir mit, ob und wie ich Sie auch te­le­fo­nisch kon­tak­tie­ren kann!

4. gegeb enenfalls nennen Sie mir bitte Ihre Rechtsschutzversicherung!  
Sofern Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, die die Kos­ten über­nimmt, nen­nen Sie mir bitte auch diese!

→   Ich prüfe nun, ob sich eine einfache On­line-Be­ra­tung zur recht­lichen Klä­rung des Sach­ver­halts eig­net. Wenn ja, sen­de ich Ih­nen ein Kos­ten­ange­bot auf der Grund­la­ge des von Ih­nen ge­schil­der­ten Rechts­pro­blems und mei­nes vor­aus­sicht­li­chen Auf­wands.

5. Bitte teilen Sie mir nun mit, ob Sie meine Online-Rechtsberatung zu den genannten Konditionen wünschen!  

Danach teilen Sie mir bit­te mit, ob Sie ei­ne Be­ra­tung in Ih­rer Rechts­fra­ge zum ver­an­schlag­ten Preis wün­schen!

     Nun beantworte ich die von Ih­nen ge­stell­te Rechts­fra­ge auf­grund des ge­schil­der­ten Sach­ver­halts.

6, Stellen Sie mir nun Ihre Verständnisfragen!  

In der Folge ha­ben Sie die Mög­lich­keit, mir Ver­ständ­nis­fra­gen zu stel­len ...

  ... die ich Ihnen wieder­um per E-Mail beantworte.

Sofern über Ver­ständ­nis­fra­gen hi­naus­ge­hen­de Fra­gen auf­kom­men, ent­steht da­durch ein er­wei­ter­tes Man­dat, für das ei­ne Ver­gü­tung nach dem RVG gilt.


In Eilfällen ...

... können wir auf den Zwi­schen­schritt ei­nes Kos­ten­an­ge­bots ver­zich­ten. Für die Rechts­bera­tung schul­den Sie mir dann die üb­li­che Ver­gü­tung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz.

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Mandat Online
bei komplexen Rechtsproblemen

Von der "Online-Beratung" zu un­ter­schei­den sind sol­che Fäl­le, die ent­we­der zu kom­plex für eine Be­ra­tung sind oder mein Auf­tre­ten ge­gen­über an­de­ren Be­teil­igt­en er­for­dern. Des Öf­te­ren kommt es vor, dass Man­dan­ten nicht in mei­ne Kanz­lei kom­men kön­nen. Die Grün­de sind viel­fäl­tig. Dann über­neh­me ich gern ein Man­dat ON­LI­NE.

Grundsätzlich können wir bei je­dem Mandat ver­ein­ba­ren, es über­wie­gend on­line oder auf dem Post­weg ab­zu­wickeln. Ein­zel­hei­ten kön­nen wir te­le­fo­nisch oder per E-Mail klä­ren. Dazu tei­len Sie mir bit­te in ei­ner ers­ten E-Mail mit, wie und wann ich Sie te­le­fo­nisch kon­tak­tie­ren kann.

Auch auf ein telefoni­sches Be­ra­tungs­ge­spräch oder eine Fall­be­spre­chung te­le­fo­nisch, bzw. on­line soll­ten Sie sich vor­be­rei­ten.


Vollmacht

bei gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung

Bei Rechts­pro­ble­men, die im Rah­men ei­ner Erst­be­ra­tung nicht zu be­wäl­tigen sind, be­nö­tige ich von Ih­nen eine schrift­liche Voll­macht, da­mit ich Sie ggf. ge­richt­lich oder außer­ge­richt­lich ver­tre­ten kann. Drucken Sie sich die da­zu er­for­der­lichen Formu­lare aus. Sen­den Sie mir bit­te die un­ter­schrie­be­ne Voll­macht auf dem Post­weg zu. So­bald ich Ih­nen aus­drück­lich er­klärt ha­be, dass ich mich Ih­res Rechts­pro­blems an­zu­neh­men be­reit bin, kann ein Anwalts­ver­trag zwi­schen uns zu­stan­de kom­men.

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Vergütung

von Online-Erstberatungen und Online-Mandaten


Rechtsschutzversicherung

Eine anwalt­li­che Erst­bera­tung kann von ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung ge­deckt sein. Als Rechts­schutz­versi­cher­te(r) kön­nen Sie in der Re­gel die Fra­ge der Kos­ten­über­nah­me un­büro­kra­tisch di­rekt mit Ih­rer Ver­siche­rung bzw. dem zu­stän­di­gen Ver­siche­rungs­vertre­ter klä­ren. Die Nach­fra­ge bei Ihrer Rechts­schutz­ver­siche­rung kann ich nur nach Ver­ein­ba­rung über­neh­men. Denn in die­sem Fall muss ich eine schrift­li­che Be­auf­tra­gung (Voll­macht) von Ih­nen ge­gen­über der Ver­siche­rung nach­wei­sen.

 

Kostenberechnung bei weiteren rechtlichen Hilfestellungen

Die Berech­nung der Ver­gü­tung für die ge­richt­li­che und au­ßer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung er­folgt auf Grund­la­ge des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setzes (RVG).

 

Zahlungsfrist

Nach er­folg­ter Erst­be­ra­tung er­hal­ten Sie ei­ne Rech­nung vor­ab per E-Mail im PDF-For­mat so­wie ei­ne schrift­li­che Aus­fer­ti­gung der Rech­nung per Post. Der Rech­nungs­be­trag ist da­mit so­fort fäl­lig und muss dem in der Rech­nung an­ge­ge­be­nen Kon­to der Kanz­lei Bettina von Haxt­hausen in­ner­halb von 10 Ta­gen gut­ge­schrie­ben sein. Bei Be­stä­ti­gung der Kos­ten­über­nah­me durch Ih­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung rech­ne ich, so­fern mög­lich, di­rekt mit der Ver­siche­rung ab.

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Widerrufsbelehrung

Ih­nen steht nach §§ 312 d, 355 BGB das Recht zu, inner­halb von 14 Ta­gen nach Auf­trags­er­tei­lung je­den mir on­line er­teil­ten Auf­trag für eine Online-Erst­be­ra­tung zu wi­der­ru­fen. Rich­ten Sie den Wider­ruf bit­te in Text­form an Rechts­an­wäl­tin Bettina von Haxt­hau­sen, Momm­sen­stra­ße 19, 10629 Berlin. Zu­läs­sig ist auch der Wider­ruf per E-Mail. Ei­ne Be­grün­dung des Wi­der­rufs ist nicht er­for­der­lich. Je­der recht­zei­tig ver­sand­te Wider­ruf ist frist­ge­recht. Auf den Zu­gang des Wider­spruchs kommt es nicht an.

Sie kön­nen den Auf­trag nicht mehr wi­der­ru­fen, wenn ich mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung mit Ih­rer aus­drück­li­chen Zu­stim­mung vor Ab­lauf der 14-Ta­ges-Frist be­gon­nen ha­be. Be­reits be­gon­ne­ne Leis­tun­gen wer­den bei Auf­trags­been­di­gung ent­spre­chend den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen des Gesetz­es über die Ver­gü­tung der Rechts­anwältin­nen und Rechtsanwälte (RVG) abge­rech­net, so­fern nicht aus­drück­lich et­was an­de­res ver­ein­bart ist.


 Datenschutz  

Alle Informa­tio­nen, die Sie mir über­mit­teln, un­ter­lie­gen der anwalt­li­chen Schwei­ge­pflicht und wer­den von mir ver­trau­lich be­han­delt

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Rechtsanwaltskanzlei Bettina Freifrau von Haxthausen, Berlin-Charlottenburg